Eine Rechtsschutzversicherung ist ein leistungsstarker Partner mit dem Sie Ihr gutes Recht durchsetzen können. Die Versicherung übernimmt das mit Rechtsstreitigkeiten verbundene finanzielle Risiko. Sie erstattet alle gesetzlichen Anwaltsgebühren und übernimmt die Honorare für Zeugen und Sachverständige, falls es zu einer Klage vor Gericht kommt…
Wenn es im privaten oder beruflichen Alltag zu Streitigkeiten kommt, ist die genaue Rechtslage häufig unklar und der gute Rat eines Rechtsanwalts teuer. Die Rechtsschutzversicherung bietet Ihnen die Möglichkeit sich von einem kompetenten Rechtsanwalt kostenlos beraten zu lassen. Bei der Wahl Ihres Anwalts sind Sie völlig frei und an keine Vorgaben durch die Versicherung gebunden. Bei einer Erstberatung können Sie gemeinsam die Erfolgsaussichten Ihres Anliegens ausloten. Durch den Schutz der Rechtsschutzversicherung können Sie sich auf das Wesentliche – die Durchsetzung Ihrer legitimen Interessen – konzentrieren, ohne die Kosten eines Rechtsstreits fürchten zu müssen. Im Normalfall erstreckt sich der Schutz der Rechtsschutzversicherung auf den Versicherungsnehmer, dessen Ehepartner oder Lebensgefährten und die minderjährigen Kinder.
Die Rechtsschutzversicherung ist befugt im Vorfeld die Erfolgsaussichten Ihres Anliegens zu prüfen und gegebenenfalls die Kostenübernahme abzulehnen. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn die Rechtslage eindeutig gegen Sie spricht und eine Klage demtentsprechend sinnlos wäre. Es empfiehlt sich in jedem Fall zuerst die Kostenzusage der Versicherung einzuholen, bevor Sie rechtliche Schritte einleiten. Wenn eine Klage wider Erwarten vor Gericht verloren geht, werden auch die Kosten der Gegenseite von Ihrer Rechtsschutzversicherung getragen.
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Häufige Fragen zur Rechtsschutzversicherung
Wie werden die Beiträge berechnet?
Die Versicherungsbeiträge zur Rechtsschutzversicherung berechnen sich in erster Linie nach dem Leistungsumfang und der gewählten Deckungssumme. Die Versicherungspolice kann in der Regel individuell nach Ihrem persönlichen Risiko zusammengestellt werden. Einige Rechtsgebiete, wie z. B. Arbeitsrechtsschutz, Mietrechtsschutz, Beratungsrechtsschutz oder Verkehrsrechtsschutz, sollten in keiner Rechtsschutzversicherung fehlen, da sie in der Praxis besonders häufig benötigt werden. Wenn Sie ein Eigenheim bewohnen oder bereits in Rente leben, können Sie selbstverständlich auf den Miet- und Arbeitsrechtsschutz verzichten. Durch das Ausklammern einzelner Risiken kann der Versicherungsbeitrag gesenkt werden. Die Wahl einer Selbstbeteiligung ist ebenfalls ein probates Mittel zur Minimierung der Beiträge. Im Versicherungsfall erstattet die Rechtsschutzversicherung dann allerdings nur für Kosten oberhalb der vereinbarten Selbstbeteiligung. An der Deckungssumme sollte nicht gespart werden, da langjährige Prozesse immense Kosten verursachen können.
Varianten der Rechtsschutzversicherung
Verkehrsrechtsschutz Versicherung – nicht nur für Autofahrer sinnvoll
Verkehrsrechtsschutz ist sinnvoll
Im Durchschnitt alle 12 Sekunden passiert ein Verkehrsunfall auf deutschen Straßen. Unberechtigte Ansprüche des Unfallgegners wehrt die eigene Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung ab. Wer aber selbst um sein Recht kämpfen muss, ist mit einer Verkehrsrechtsschutz-Versicherung auf der sicheren Seite. Das Kostenrisiko ist hoch: selbst wenn es nur um einen Blechschaden von 1.000 EUR geht, sind schon in der ersten Instanz 770 EUR Gerichts- und Anwaltskosten fällig. Möglicherweise sind zudem Sachverständigen-Gebühren vorzustrecken. In der nächsten Instanz verdoppeln sich die Kosten. Gut, wenn man hier einen starken Verkehrsrechtsschutz -Partner an seiner Seite hat und nicht aus Kostengründen auf die Durchsetzung seiner Ansprüche verzichten muss. In einen Unfall kann man nicht nur als Halter eines eigenen Autos oder Motorrads verwickelt sein. Auch wer Carsharing-Dienste in Anspruch nimmt oder einen Mietwagen fährt, ist durch eine Verkehrsrechtsschutz-Versicherung geschützt, wenn er durch die Teilnahme am Straßenverkehr in einen Rechtsstreit verwickelt wird. Selbst als Radfahrer oder Fußgänger genießen Sie Versicherungsschutz.
Eine Verkehrsrechtsschutz-Versicherung umfasst aber viel mehr Rechtsgebiete als nur das Schadensersatzrecht. Auch in folgenden Fällen ist die Verkehrsrechtsschutz-Versicherung ein verlässlicher Partner:
- Vertrags- und Sachenrecht
Sie haben Streit mit dem Autohändler, mit einer Werkstatt oder auch mit einem Carsharing-Anbieter - Verwaltungsrecht
Es gibt Schwierigkeiten mit der Wieder-Erteilung der Fahrerlaubnis nach einer Sperre - Ordnungswidrigkeit
Sie legen Einspruch ein gegen einen Bußgeldbescheid wegen Missachtung der Vorfahrt oder gegen ein Fahrverbot wegen einer behaupteten Geschwindigkeitsüberschreitung - Steuerrecht
Sie sind der Auffassung, die Kraftfahrzeugsteuer sei falsch berechnet worden - Strafrecht
Nach einem Unfall folgt eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung
Versichert sind in diesen Fällen die Kosten eines frei wählbaren Anwalts, Gerichtskosten einschließlich Kosten möglicher Zeugen und Sachverständigenkosten. Auch die Kosten der außergerichtlichen Einigung, der Mediation, werden vom Versicherer getragen. Die Leistungen sind durch die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt. Mit Vereinbarung einer Selbstbeteiligung pro Rechtsschutzfall kann man den Beitrag deutlich reduzieren. Der Versicherer muss sich nicht mit Kleinstfällen beschäftigen, die überproportional viel Verwaltungsaufwand bedeuten, und er weiß, dass Sie durch den Eigenanteil selbst ein Interesse daran haben, sich nicht ständig vor Gericht zu streiten.
Es gibt verschiedene Tarifmodelle im Verkehrsrechtsschutz, zum Beispiel für Singles mit einem Fahrzeug oder für Familien mit mehreren Fahrzeugen. Partner und Kinder sind dann in der Verkehrsrechtsschutzversicherung mitversichert, bestimmte Leistungen gelten aber nur für den Versicherungsnehmer selbst. Besonders günstig sind Verkehrsrechtsschutz -Angebote für Kunden ohne eigenes Auto. Sind Sie häufig im Ausland unterwegs, achten Sie auf den Geltungsbereich. Europa-Deckungen beziehen sich zum Beispiel meist nicht auf den asiatischen Teil der Türkei. In der Kombination mit anderen Gebieten der Rechtsschutzversicherung wie Privat-, Wohnungs- und Arbeitsrechtsschutz gibt es attraktive Rabatte. Nutzen Sie unseren Verkehrsrechtsschutzversicherung Vergleich um sich optimal abzusichern.
Privatrechtsschutzversicherung
Die Privatrechtsschutz-Versicherung schützt den Versicherungsnehmer und seine Angehörigen als Baustein der allgemeinen Rechtsschutzversicherung vor den Kosten privater Rechtsstreitigkeiten. Es gibt allgemeine Versicherungsbedingungen für den privaten Rechtsschutz, die bei vielen Versicherern um besondere Konditionen erweitert werden können.
Wovor schützt eine Privatrechtsschutz-Versicherung, wovor nicht?
Alle Angelegenheiten, die im Privatbereich zum Streit führen können – angefangen beim Ärger mit dem Nachbarn über einen Schaden, dessen Verursacher strittig ist, bis hin zu unklaren Leistungen von Handwerkern oder Auseinandersetzungen mit Gläubigern und Schuldnern – hilft die Privatrechtsschutz-Versicherung. Ausgenommen vom Leistungsumfang sind freilich Schäden durch innere Unruhen und Krieg, Streik oder Aussperrung. Ansonsten bietet die Privatrechtsschutz-Versicherung eine umfassende Prävention und sichert ihre Inhaber gegen viele Lebensrisiken ab. Die deutschen Gerichte verhandeln alljährlich rund vier Millionen Fälle privater Streitigkeiten. Es könnten noch mehr sein, denn gestritten wird immer. Doch viele Menschen schrecken vor den hohen Anwalts- und Gerichtskosten zurück, weil sie noch über keine Privatrechtsschutz-Versicherung verfügen. Daher sollte jedermann diese Lücke schließen. Hierbei ist vorab ein gründlicher Vergleich erforderlich, weil in diesem Sektor diverse Modelle angeboten werden, die sich durch unterschiedliche Beiträge und Risikoabdeckungen auszeichnen. Der Online-Vergleich kann unverbindlich und kostenlos durchgeführt werden.
Wer ist durch die Privatrechtsschutz-Versicherung geschützt?
Viele Privatleute wissen gar nicht, dass eine Privatrechtsschutz-Versicherung auf preiswerte Weise auch ihre Angehörigen schützt. Im Streitfall scheuen sie aber die Kosten und Mühen, ihr gutes Recht gerichtlich einzufordern. Dabei hätte ihnen die Privatrechtsschutz-Versicherung Geld, Ärger und Zeit erspart. Es lohnt sich deshalb, frühzeitig ausreichende Informationen über die Versicherungsbereiche und -optionen einzuholen. Die Versicherungswirtschaft unterscheidet in ihren Angeboten Vermieter und Mieter, Menschen mit Eigenheimen, Arbeitnehmer und -geber sowie Selbstständige und Freiberufler, Familien und Singles. Versichert sind durch eine Police folgende Personen:
- Versicherungsnehmer
- Ehe-/Lebenspartner
- Kinder bis zur ersten dauerhaften Berufstätigkeit oder der Ehe/Lebensgemeinschaft
- weitere Angehörige im Haushalt, darunter auch Eltern, Großeltern und Enkel ohne Beruf
Leistungen einer Privatrechtsschutz-Versicherung
Die Privatrechtsschutzversicherung übernimmt Kosten für den Prozess, den eigenen und gegnerischen Anwalt, für Gutachter und Zeugenvorladungen. Sie lässt sich bei Bedarf problemlos um Bausteine wie den Arbeits-, Straf-, Ordnungswidrigkeiten-, Wohn-, Verkehrs-, Schadenersatz- und Steuer-Rechtsschutz erweitern. Der Privatrechtsschutz macht das Leben unbeschwerter und sorgloser. Auch Streitigkeiten bei Online-Einkäufen sind durch eine Privatrechtsschutzversicherung abgesichert, allerdings fallen beispielsweise Leistungen für Scheidung oder Erbstreitigkeiten heraus. Jedoch umfasst die gute Privatrechtsschutz-Versicherung einen Beratungs-Rechtsschutz für diese Bereiche. Eine wichtige Leistung betrifft beispielsweise Streitigkeiten mit Reiseveranstaltern, bei denen die Privatrechtsschutzversicherung einen guten Schutz bietet. Nutzen Sie unseren Privatrechtsschutzversicherung Vergleich um sich optimal abzusichern.
Berufsrechtsschutzversicherung
Bei einer Berufsrechtsschutz-Versicherung muss zwischen der Arbeitsrechtsschutzversicherung für Arbeitnehmer und dem umfassenden Rechtsschutz für selbstständige Unternehmer unterschieden werden. Einzelunternehmer und Freiberufler erhalten hierfür spezielle Angebote, während Firmen sich gegen die Klagen von Kunden, Lieferanten, Konkurrenten und Mitarbeitern mit einer speziellen Firmenrechtsschutzversicherung absichern. Diese hat zwar etwas mit dem Beruf der Beteiligten zu tun, gehört aber eigentlich in ein anderes Sachgebiet.
Die Arbeitsrechtsschutzversicherung
Die Arbeitsrechtsschutzversicherung schützt vor ungerechtfertigten Kündigungen, bei Meinungsverschiedenheiten mit Vorgesetzten und Kollegen bis zum Mobbing oder sonstigen Konflikten im Berufsleben. In der Regel ist sie in die private Rechtsschutzversicherung eingeschlossen. Wenn ein Streit zum Prozess führt, übernimmt die Versicherung die Kosten für den Prozess, den Anwalt des Versicherungsnehmers und die Gutachter. Auch Kosten für verhandlungsrelevante Zeugen können im Leistungsumfang enthalten sein. Typische Leistungsfälle der Arbeitsrechtsschutzversicherung sind:
- Kündigung
- Mobbing
- ausbleibende Gehaltszahlung
- ungerechtfertigte Versetzung
- Streit über Arbeitsaufgaben
- falsches Arbeitszeugnis
Berufsrechtsschutz-Versicherung: Verträge mit Selbstbeteiligung
In einigen Fällen bieten Versicherer eine Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers an, die Sinn machen kann. Die Police wird dadurch günstiger, der Versicherte muss aber die Kosten für einen Rechtsstreit bis zur Höhe der Selbstbeteiligung aus eigener Tasche begleichen. Wie sinnvoll der Selbstbehalt in der Praxis ist, hängt von den möglichen Streitszenarien ab. Wenn etwa ein Arbeitnehmer Mobbing ausgesetzt ist und feststellt, dass sich an der Situation wahrscheinlich nichts ändern wird und es zum Rechtsstreit kommen könnte, schließt er manchmal genau aus diesem Grund eine Berufsrechtsschutz-Versicherung ab. Nun ist Mobbing nicht einfach zu belegen, der Fall muss nicht klar gewonnen werden. Daher könnte es besser sein, auf die Selbstbeteiligung zu verzichten. Bei den meist klaren Szenarien einer ungerechtfertigten Kündigung hingegen hat ein Arbeitnehmer sehr gute Chancen, vor Gericht zu siegen. Er kann daher die Selbstbeteiligung ruhigen Gewissens wählen, wenn er die ungerechtfertigte Kündigung für das bedrohlichste berufliche Risiko hält.
Berufsrechtsschutz-Versicherung für Selbstständige
Die Berufsrechtsschutz-Versicherung übernimmt bei Selbstständigen in der Regel alle Verfahrenskosten, darunter auch die Anwaltskosten der gegnerischen Partei. Das ist ein klarer Unterschied zur Berufsrechtsschutz-Versicherung für Arbeitnehmer. Die Leistungsarten der Berufsrechtsschutz-Versicherung für Selbstständige lassen sich nach dem Baukastenprinzip aufbauen, miteinander kombinieren und erweitern. Firmeninhaber wählen den umfassenderen Firmenrechtsschutz, mit dem sie sogar einzelne Mitarbeiter in Haftungsfragen mitversichern können. Das widerspricht nicht dem Leistungsbaustein, dass diese Versicherung auch vor den Kosten von Klagen der Mitarbeiter schützt. Der Firmenrechtsschutz schließt auch den Verkehrs- und Gebäuderechtsschutz mit ein, Maschinen und Anlagen werden gesondert versichert, bei Industrieunternehmen und im produzierenden Gewerbe kommt in der Regel die Produkthaftung hinzu. Zusätzlich zur Berufsrechtsschutz-Versicherung können die Versicherungsnehmer den Privatrechtsschutz wählen. Nutzen Sie unseren Berufsrechtsschutzversicherung Vergleich um sich optimal abzusichern.
Strafrechtsschutzversicherung
Die Strafrechtsschutzversicherung ist einer der Bausteine, aus denen sich die Rechtsschutzversicherung als solche zusammensetzt. Beim Strafrechtsschutz wird in die zwei Versicherungsbereiche Verkehrsrecht und nicht verkehrsrechtlich unterschieden. In beiden Fällen ist es für den Leistungsfall entscheidend, was die ermittelnde Strafrechtsbehörde dem Versicherten vorwirft. Vorsatz ist als Leistungsfall ausgeklammert. Maßgebend sind die Bestimmungen des Strafgesetzbuches. So besteht kein Versicherungsschutz bei einer vorsätzlich begangenen Handlung, die nach dem STGB eine Straftat darstellt.
Zu den nichtversicherten Vorwürfen oder Anschuldigungen gehören beispielsweise solche Verbrechen wie Mord, Totschlag, Vergewaltigung, vorsätzliche Körperverletzung oder Nötigung. Versichert hingegen ist eine Körperverletzung zum Selbstschutz. Weiterhin ist eine fahrlässige Körperverletzung versichert, so, wie sie im Alltag recht häufig vorkommt. Auch Straftatbestände nach dem Waffen- oder nach dem Betäubungsmittelgesetz sind ein gängiger Leistungsfall für die Strafrechtsschutzversicherung. Bei Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Unfallflucht muss der Versicherte die bis dahin vom Versicherer vorfinanzierten Kosten für das Strafverfahren erstatten. Die Unfallflucht ist grundsätzlich zunächst einmal ein Leistungsfall für die Strafrechtsschutzversicherung. Jetzt kommt es im Einzelfall darauf an, ob sie als fahrlässig, als grob fahrlässig oder als vorsätzlich eingestuft wird. Entscheidend dafür ist, wie es heißt, der Richterspruch, also das rechtskräftige Gerichtsurteil.
Außerhalb des Straßenverkehrsrechts wird der Strafrechtsschutz von den Versicherern noch weiterhin unterteilt in den Privat- & Familienrechtsschutz, in den Firmenrechtsschutz sowie in den Grundstücks- & Wohnungsrechtsschutz. In allen Situationen geht um das Verteidigen gegen den Vorwurf einer strafrechtlichen Handlung. Dabei muss es sich zwingend um eine Straftat nach dem STGB handeln, nicht um eine Ordnungswidrigkeit. Der Rechtsschutz gilt solange, wie dem Versicherungsnehmer in Bezug auf den Tatbestand kein Vorsatz nachgewiesen wird. Zu den in einem Strafverfahren anfallenden Kosten gehören diejenigen für die Rechtsanwälte, für das Gericht, für Zeugen, Gutachten und auch für Nebenkläger. Von einem Leistungsfall ausgeschlossen sind Bußgelder, Strafen sowie eine präventive Erstberatung durch einen Rechtsanwalt. Diese Kosten werden jedoch im Rahmen eines gerichtlichen Strafverfahrens im Nachhinein mit übernommen.
Die Versicherer bewerben ihren jeweiligen Strafrechtsschutztarif sehr individuell und mit eigenen Alleinstellungsmerkmalen. Das macht einen Versicherungsvergleich nicht einfach, gleichzeitig aber auch unentbehrlich. Solche Sondermerkmale beziehen sich weniger auf das Straßenverkehrsrecht als vielmehr auf mögliche Straftatbestände in allen anderen privaten beziehungsweise beruflich-geschäftlichen Lebensbereichen. Meistens liegt zum Verfahrensbeginn ein Leistungsfall des Versicherers vor. Jetzt kommt es auch maßgeblich auf das Können des eigenen Rechtsanwalts an. Sein Ziel muss es sein, ein Urteil wegen vorsätzlicher Straftat zu verhindern. Dann, aber auch nur dann würde die bis dahin gewährte Leistungsdeckung des Versicherers im Nachhinein entfallen, nicht jedoch bei Fahrlässigkeit. Nutzen Sie unseren Strafrechtsschutzversicherung Vergleich um sich optimal abzusichern.