Der Effektive Jahreszins ist sozusagen, der Preis den der Kredit kostet. Theoretisch! Die Kreditinstitute sind verpflichtet ihre Kredite mit Angaben zum Effektiven Jahreszins auszuweisen, damit der Kredit für den Kunden vergleichbar wird. Im effektiven Jahreszins, der in Prozent angegeben wird, sind die Nominalzinsen und die Bearbeitungsgebühren, die der Kunde für den Kredit bezahlen muss, enthalten. Die meisten Banken bewerben ihre Kredite auch mit dem Effektiven Jahreszins, nur hat das den Haken, das der beworbene Zins, mit der Laufzeit des Kredites und mit der Bonität des Kunden in Verbindung gebracht wird, das heißt für den Kunden, das der in der Werbung angegebene günstige Effektivzins nicht unbedingt der Zins ist, zu dem der Kunde den Kredit auch wirklich bekommt.
Doch, selbst wenn, der effektive Jahreszins spiegelt, nicht wirklich alle Kosten wider, die einem Kunden im Zusammenhang mit der Kreditaufnahme entstehen können. Die Banken sind auch vom Gesetzgeber her nicht dazu verpflichtet, alle Kreditnebenkosten im effektiven Jahreszins einzurechnen, denn das würde zur Folge haben, dass der Effektiv Zins kräftig steigt, wenn die Bank ihren Kredit zum Beispiel nur in Verbindung mit einer Restschuldversicherung verkauft. Der Preis für die Restschuldversicherung ist abhängig vom Alter des Kunden und von der Laufzeit des Kredites sowie dessen Höhe und wird separat ausgewiesen. Ist aber für die Kreditkosten eine nicht zu unterschätzende Größe.
Deshalb ist es für den Kreditsuchenden wichtig, dass er nicht nur auf den Effektiv Zins achtet, den die Bank in ihrer Werbung offeriert, um tatsächlich festzustellen, welcher Kredit der Günstigste ist, muss er mehrere Angebote einholen und die SUMME der Raten vergleichen.