Als Mietkautionsbürgschaft wird eine Versicherung bezeichnet, die zur Besicherung einer fälligen Mietkaution abgeschlossen wird. Anstelle der Kautionszahlung in bar oder per Banküberweisung an den Vermieter wird eine Versicherung zu seinen Gunsten abgeschlossen. Eine darüber ausgestellte Bürgschaftspolice ist die Garantie für den Vermieter, dass ihm im gegebenen Falle jederzeit die Mietkaution ganz oder teilweise ausbezahlt wird.
Häufige Fragen zur Mietkautionsbürgschaft – Mietkautionsversicherung
Warum muss eine Mietkaution gezahlt werden?
Für den Vermieter von privatem Wohnraum oder von Gewerberäumen ist die Kaution eine finanzielle Sicherheit, um zum Vertragsende mögliche Forderungen gegen den Mieter finanziell geltend machen zu können. Wie es heißt, kann er die Kaution ganz oder teilweise einbehalten. Wenn es dazu keinen Grund gibt, dann muss die Mietkaution innerhalb von sechs Monaten nach Vertragsende zurückgezahlt werden. Für Mietwohnungen beträgt die Mietkaution zwei Monatskaltmieten. Das sind zwei Monatsmieten für die reine Mietwohnung, also ohne die Betriebs- beziehungsweise Nebenkosten. Die Mietkaution wird bei Abschluss des Mietvertrages fällig. Sie kann je zur Hälfte bei Vertragsunterzeichnung sowie beim Wohnungseinzug bezahlt werden.
Welchen Vorteil hat der Mieter von einer Mietkautionsversicherung?
Bei dieser Variante der Mietkautionszahlung spart er die einmalig fällige Mietkautionszahlung im höheren drei- oder vierstelligen Eurobereich. Das schont seine Liquidität zu einem Zeitpunkt, zu dem ihm durch den Umzug ohnehin hohe Kosten entstehen. Für die Mietkautionsversicherung werden zukünftig, so wie für andere Versicherungen auch, regelmäßige Beitragszahlungen fällig. Sie bemessen sich an der Mietkaution, sind auf jeden Fall von der Höhe her vertretbar und lassen sich gut in das Privatbudget einplanen. Die Mietkautionsbürgschaft verschafft dem Mieter also finanziellen Spielraum.
Welchen Vor-/ Nachteil hat der Vermieter?
Ihm entstehen keine sichtbaren oder gar finanziellen Nachteile. Für ihn ist es letztendlich unerheblich, auf welche Weise er die Mietkaution als Sicherheit erhält. Entscheidend ist es, im Bedarfsfalle problemlos und ohne jeden Verwaltungsaufwand, wie es heißt, an die Mietkaution ranzukommen, über sie verfügen zu können. Der Vermieter ist ohnehin dazu verpflichtet, die erhaltene Mietkautionszahlung separat zu verwalten; er darf sie nicht mit seinem privaten oder mit seinem Firmenvermögen vermischen. Die Mietkaution muss zinsbringend auf einem separaten Sparbuch angelegt und verwaltet werden. Eine Mietkautionsbürgschaft heftet der Vermieter bei den betreffenden Mietunterlagen ab. Dort bleibt die Mietkautionsversicherung solange buchstäblich unberührt, bis eine Mietkautionszahlung fällig wird. Dieser Aufwand ist deutlich geringer als das Verwalten und Aufbewahren von mehreren oder gar vielen Mietkautionssparbüchern.
Wer entscheidet über die Akzeptanz der Mietkautionsbürgschaft?
Dieser Weg der Mietkautionsbesicherung ist nur mit Zustimmung des Vermieters möglich. Wenn er dem nicht zustimmt, dann kann der Mieter nichts dagegen unternehmen; er kommt dann nicht drum herum, die Mietkaution in bar oder bargeldlos zu bezahlen.
Wer bietet eine Mietkautionsversicherung an?
Zahlreiche Versicherungsgesellschaften werben mit diesem Angebot im Internet. Der Versicherungsabschluss erfolgt meistens online. Dem Versicherungsnehmer muss bewusst sein, dass mit dem Versicherungsabschluss eine Bonitätsprüfung inklusive Schufa-Klausel verbunden ist. Der Versicherungsgeber stellt dem Vermieter eine Bürgschaftsurkunde aus. Als Rechtsgrundlage zur Auszahlung der Mietkaution ist sie die Zahlungsgarantie für den Vermieter einerseits, und die Zahlungsverpflichtung für den Versicherungsgeber anstelle des Mieters andererseits.