Vorsteuer

Wenn ein Unternehmen oder ein umsatzsteuerpflichtiger Selbständiger Waren kaufen, können Sie die auf der Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer beim Finanzamt geltend machen. Das bedeutet im Regelfall dass sich die zu zahlende Umsatzsteuer im Abrechnungszeitraum um die schon gezahlte Vorsteuer vermindert. Sollte der Unternehmer mehr Vorsteuer gezahlt haben als er auf seinen Rechnungen als Umsatzsteuer ausgewiesen hat kann er sich das Guthaben der Vorsteuer auszahlen lassen.