Durch das Widerrufsrecht hat eine Person die Möglichkeit, einen geschlossenen Vertrag ohne negative Konsequenzen wieder zu lösen. Der grundlegende Gedanke hinter dem Widerrufsrecht besteht darin, dass die Kunden vor zu schnell und voreilig geschlossenen Verträgen und deren Konsequenzen geschützt werden sollen. Durch das Widerrufsrecht wird dem Vertragschließenden die Möglichkeit gegeben, in Ruhe über den geschlossenen Vertrag nachzudenken, und diesen im Zweifelsfalle zu widerrufen.
Dieses Widerrufsrecht gilt allerdings nur für Privatpersonen und nicht für Unternehmen, da es grundsätzlich auch die gesetzliche Ausnahme zum Grundsatz „Ein geschlossener Vertrag ist sofort gültig“ darstellt.
Aus diesem genannten Grundsatz heraus lässt sich auch erklären, dass man als Verbraucher nicht jeden Vertrag widerrufen kann, sondern es sich dabei nur um bestimmte Arten von Geschäften handelt. So kann man beispielsweise die folgenden Geschäfte und geschlossenen Verträge innerhalb einer bestimmten Frist widerrufen:
- Haustürgeschäfte
- Fernabsatzverträge
- telefonisch geschlossene
- mündliche Vereinbarungen
- Teilzeit-Wohnrechtsverträge
- Verbraucherdarlehensverträge
- Versicherungsverträge
Bei alle diesen genannten und weiteren Vertrags- bzw. Geschäftsarten kann der Kunde den geschlossenen Vertrag ohne das Nennen einer Begründung widerrufen.
Natürlich gibt es bestimmte Widerrufsfristen, innerhalb welcher der Widerruf erfolgen muss.
In der Regel ist das eine Frist von zwei Wochen nach Vertragsabschluss. Diese Frist gilt dann, wenn der Kunde bei Abschluss des Vertrages eine Widerrufsbelehrung in Textform vom Vertragspartner erhalten hat. Ist dieses nicht der Fall gewesen, gilt die Widerrufsfrist sogar ohne zeitliche Begrenzung. Die rechtliche Konsequenz eines ausgeübten Widerrufs ist, dass der geschlossene Vertrag nichtig ist, also so betrachtet werden kann, als wäre er niemals zustande gekommen. Daher ist der Verbraucher auch nicht an die Pflichten aus dem Vertrag gebunden.