Gemeinschaftskonto

Was ist ein Gemeinschaftskonto?
Hierbei handelt es sich um ein Girokonto welches von mehreren Personen genutzt werden kann. In der Regel handelt es sich dabei um 2 Personen. Ehepartner oder Paare besitzen oft ein Gemeinschaftskonto. Das Gemeinschaftskonto eignet sich besonders für Eheleute beziehungsweise zusammenlebende Partner mit gemeinsamer Haushaltskasse, denn es fallen nur Kosten für ein Girokonto an. Natürlich erhält jeder Partner eine eigene EC Karte.
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Vorteil von einem Gemeinschaftskonto

Es erleichtert die Haushaltsführung denn alle finanziellen Angelegenheiten wie Miete, Strom, Gas, Telefonkosten, Versicherungen etc., die beide Parteien betreffen können über ein Konto abgewickelt werden.

Was muss ein Gemeinschaftskonto bieten?
Alle Kontoinhaber müssen uneingeschränkten Zugriff auf das Konto haben
Jeder Kontoinhaber muss eine eigene Girokarte besitzen um zum Beispiel Einkäufe für den gemeinsamen Haushalt per EC Karte zahlen zu können.

Wie kann man ein Gemeinschaftskonto anwenden?
Sie können das Gemeinschaftskonto als alleiniges Konto führen. Dann werden auch die Gehaltszahlungen auf dieses Konto überwiesen. Alternativ, und das ist häufig der Fall wird das Gemeinschaftskonto als drittes Girokonto geführt, auf das per Lastschrift von jedem Konto der Parteien jeden Monat ein gewisser Betrag auf das Gemeinschaftskonto eingezahlt wird. So behält jeder sein eigenes Konto und etwas mehr Sicherheit.

Unterschiedliche Formen des Gemeinschaftskontos

Und-Konto oder Oder-Konto
Ein Gemeinschaftskonto kann entweder als Und-Konto oder als Oder-Konto angeboten werden.

  • Und-Konto
    Alle finanziellen Transaktionen können nur im Einverständnis aller Kontoinhaber getroffen werden. Dadurch ergibt sich die größtmögliche Sicherheit, wobei das natürlich die Nutzung des Gemeinschaftskontos ungemein erschwert. Diese Variante wählen Personen die sich nicht vertrauen.
  • Oder-Konto
    Das Oder-Konto ist die gebräuchlichste Variante beim Gemeinschaftskonto. Jeder der Kontoinhaber kann es nutzen. Es ist das typische Partnerkonto. Es gibt aber einen gravierenden Nachteil: Beim Oder-Konto haften beide Kontoinhaber gesamtschuldnerisch. Das bedeutet, wenn einer der Kontoinhaber sich überschuldet und gepfändet werden sollte erfolgt der Zugriff auch auf das Gemeinschaftskonto.

Haftung
Normalerweise haftet jeder Kontoinhaber bei Überziehungen des Kontos für die Rückzahlung der überzogenen Summe in voller Höhe.

Tipp
Es ist zu empfehlen das Gemeinschaftskonto als drittes Konto laufen zu lassen auf dem nur der Teil des Gehaltes geht der zur Lebensführung vorgesehen ist, oder Sie vertrauen Ihrem Partner und sind auch in seine Geschäfte involviert.