GEZ Befreiung für Studenten
Eine Frage die häufig gestellt wird ist, ob es eine GEZ Befreiung für Studenten gibt?
Die Antwort ist:
ja, die Möglichkeit besteht – aber nur unter der Voraussetzung das der Student BAföG bezieht UND nicht mehr bei seinen Eltern wohnt. Wenn dem so ist können sich Studenten von der GEZ befreien lassen. Das kann mit dem GEZ Befreiungsantrag beantragt werden, den man hier online ausfüllen und anschließend ausdrucken kann: www.rundfunkbeitrag.de
Vorgehensweise
Wenn das BAföG genehmigt wurde und der Bescheid da ist sollte man schnell handeln und den Antrag zur GEZ Befreiung einreichen. Dafür hat man maximal 2 Monate nach Ausstellungsdatum des BAföG Bescheides Zeit. Sonst werden erst einmal GEZ Gebühren fällig, die eigentlich unnötig wären. Natürlich kann der Antrag auch später eingereicht werden, nur zahlt man bis zur Bewillig weiterhin GEZ bzw. Rundfunkgebühren.
Gut zu wissen
- Wenn die GEZ den Antrag genehmigt hat gilt die Befreiung von den Rundfunkgebühren gleicherweise für den Lebenspartner
- Nach jedem neuen Bewilligungsbescheid zum BAföG muss die GEZ Befreiung für Studenten neu beantragt werden
- Die Befreiung gilt nicht für weitere Personen in einer WG
GEZ Beiträge in einer WG
Nach den neuen Regelungen die es 2013 bei den Rundfunkgebühren gibt muss in einer WG nicht jeder einzeln für sich die GEZ Beiträge bezahlen, sondern die Beiträge werden pauschal für eine Wohnung berechnet – unabhängig wie viele Personen darin leben und wie viele Rundfunkgeräte und Handys vorhanden sind.
Beispiel
Momentan (Stand 12/2015) beträgt der Rundfunkbeitrag € 17,98
Leben in der WG insgesamt 4 Personen müsste jeder knapp € 4,50 bezahlen.
(17,98 geteilt durch 4)
Lässt sich einer der 4 von der GEZ befreien müssen die anderen jeweils knapp € 6,00 bezahlen.
(17,98 geteilt durch 4).